anfordern

Um das eigene Objekt zu veräußern, sollte man einen Grundbuchauszug anfordern, da dieser dazu unerlässlich ist. Lediglich so kann belegt werden, dass man tatsächlich der Eigentümer der Wohnung oder es Hauses ist. Den Auszug werden die Kaufinteressenten auch sehen wollen, damit sie die exakten Eigentumsverhältnisse erfahren. So ist es möglich, zu zeigen, dass kein anderer Rechte an der eigenen Immobilie hat. Allerdings gibt es noch einen zweiten Fall, bei welchem der Grundbuchauszug vorgezeigt werden muss: Bei der Beleihungsprüfung ist das notwendig, die durch die Bank oder die Sparkasse erfolgt, welche die Immobilienfinanzierung vornehmen soll. Das Kreditinstitut klärt so bei der Immobilie die Eigentumsverhältnisse. Oft sichert die Bank ebenso das Darlehen über die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch ab.

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Wann ein beglaubigter Auszug und wann ein unbeglaubigter Auszug vom Grundbuch benötigt wird

Wer eine Immobilie verkauft, braucht ganz bestimmt einen Grundbuchauszug. Selbst die Bank oder Sparkasse wird auf ein beglaubigtes Dokument bei der Beleihungsprüfung bestehen. Hierbei bestätigt das Amt, dass es keine Fälschung ist. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ist zum Beispiel ausreichend, wenn ein Mieter herausfinden will, ob der Vermieter ebenso tatsächlich der Eigentümer der entsprechenden Immobilie ist.

Durch wen die Anforderung eines Grundbuchauszugs erfolgen darf

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Für das Grundbuchauszug anfordern hat ein berechtigtes Interesse vorzuliegen. Das bedeutet, dass nicht alle einfach den Eintrag in einem Grundbuch zu einem beliebigen Grundstück oder Haus einsehen dürfen. Berechtigt ist das Interesse, wenn das betreffende Objekt einem selbst gehört oder ein Geldinstitut vor der Kreditvergabe sich informieren möchte. Im Übrigen erhalten ebenso Bevollmächtigte den Auszug.