Wer entweder mit Kindern oder in sicherheitssensiblen Berufen arbeitet, muss ein Führungszeugnis beantragen, um seinem zukünftigen Arbeitgeber zu beweisen, dass er oder sie kein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Kernfrage ist, ob eine Vorstrafe vorliegt und wenn ja, welche? Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem alle Verurteilungen in Deutschland gespeichert werden.
Jede Person die in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen. Seit 2016 gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Online-Antrag:
Entweder man stellt den Antrag online im Internet beim Bundesamt für Justiz oder man stellt den Antrag persönlich bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde.
Die Antragstellung im Internet ist einfach und unkompliziert. Es wird dafür der elektronische Personalausweis benötigt bzw. der elektronische Aufenthaltstitel. Zusätzlich braucht man ein Kartenlesegerät.
Antrag bei der Meldebhörde:
Stellt man den Antrag bei der Meldebehörde kann dies sowohl schriftlich als auch persönliche erfolgen. Bei der schriftlichen Antragstellung ist ein formloses Antragsschreiben erforderlich, dass die Personendaten enthält. Wichtig ist, dass die Unterschrift auf dem Antrag öffentlich oder amtlich beglaubigt ist. Alle gemachten Angaben müssen durch Dokumente belegt werden. Um alle Vorschriften korrekt einhalten zu können und das Führungszeugnis zeitnah zu erhalten, wird empfohlen, sich bei schriftlicher Antragsstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.